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News-Archiv | Artikel vom 28.04.2016

Es geht voran – Mehr Rechte für Verbraucher

Im März 2016 hat der Bundesgerichtshof BGH einmal mehr die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Online-Käufe können ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Die höchstrichterliche Entscheidung war erforderlich geworden, weil sich ein Unternehmen nicht damit zufriedengeben wollte, dass der Kunde seinen Kauf storniert hatte. Der Kunde berief sich darauf, die zugesagte Tiefstpreisgarantie sei nicht eingehalten worden. Das Unternehmen argumentierte damit, dass die Ware nicht mangelhaft gewesen, ein Widerruf also nicht möglich sei. Mit dieser Ansicht unterlag die Firma in beiden Vorinstanzen und scheiterte letztendlich auch vor dem BGH. Der stellte fest, dass ein Online-Kauf auch ohne Begründung widerrufen werden kann, sofern die Frist von 14 Tagen eingehalten wird.
Für Verbraucher gibt es noch eine gute Nachricht: Seit dem 1. April gilt das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“. Verbraucher können bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die gibt es zum Beispiel für Streitigkeiten zu privaten Versicherungsverträgen (Ombudsmann für Versicherungen) und Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungen (Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung). Bei Banken gibt es sogar gleich vier Ombudsmann-Einrichtungen, unterteilt nach privaten Banken, öffentlichen Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Banken. Zu Branchen ohne eigene Schlichtungsstelle können sich Verbraucher jetzt an eine Allgemeine Schlichtungsstelle wenden. Eine Liste der in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen bereitet das Bundesamt für Justiz zurzeit vor.
Aber nicht jeden Streit können Schlichtungsstellen lösen. Ob Ärger mit Nachbarn, dem Chef oder Behörden – hier hilft die Rechts­schutz­ver­si­che­rung.




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